Starkregen und Hochwasser in Guckheim: Gefahren, Karten und Vorsorge
Guckheim liegt am Elbbach. Hinzu kommen der Otterbach, der Mühlgraben sowie Gräben und natürliche Abflusswege aus den höher gelegenen Außengebieten. Bei lang anhaltendem Regen, Schneeschmelze oder einem örtlich begrenzten Starkregen können daraus unterschiedliche Gefahren entstehen. Diese Seite führt aktuelle amtliche Warnmeldungen, die Sturzflutgefahrenkarte des Landes Rheinland-Pfalz und die bekannten örtlichen Problemstellen zusammen.
Die Angaben sind keine grundstücksbezogene Gefährdungsbeurteilung. Karten und statistische Niederschlagswerte können zeigen, wo Wasser voraussichtlich abfließt oder sich sammelt. Ob und in welchem Umfang ein bestimmtes Gebäude betroffen wäre, hängt zusätzlich von seiner Höhenlage, den Gebäudeöffnungen, der Grundstücksgestaltung, vorhandenen Mauern, Durchlässen und Entwässerungsanlagen ab.
Aktuell keine amtliche Warnmeldung für Guckheim
Derzeit liegt für Guckheim keine aktive amtliche Warnung vor.
Aktuelle Warnung und dauerhafte Gefahr sind nicht dasselbe
Das Guckheimer Warnsystem zeigt amtliche Warnmeldungen an, soweit sie Guckheim betreffen und über die eingebundenen amtlichen Warnkanäle veröffentlicht werden. Dazu gehören insbesondere Bevölkerungsschutz- und Wetterwarnungen sowie amtlich verbreitete Hochwasserinformationen.
Liegt keine Warnmeldung vor, bedeutet dies lediglich, dass dem System aktuell keine einschlägige amtliche Meldung für Guckheim vorliegt. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass jedes örtliche Risiko ausgeschlossen ist. Gerade Starkregen kann kleinräumig auftreten und nur eine kurze Vorwarnzeit lassen.
Die auf dieser Seite erläuterten Gefahrenkarten und Vorsorgehinweise gelten dagegen unabhängig von einer aktuellen Wetterlage.
Starkregen, Sturzflut und Hochwasser
Starkregen bezeichnet eine große Niederschlagsmenge, die innerhalb kurzer Zeit fällt. Der Deutsche Wetterdienst warnt in mehreren Stufen vor Starkregen. Entscheidend sind dabei die erwartete Regenmenge und die Dauer des Ereignisses.
Kann der Boden das Wasser nicht mehr aufnehmen, fließt es oberirdisch ab. In Mulden, Senken, auf Straßen und entlang natürlicher Geländelinien kann es sich sammeln und mit hoher Geschwindigkeit weiterfließen. Eine solche Überflutung infolge von Starkregen wird als Sturzflut bezeichnet. Sie kann auch Grundstücke treffen, die nicht unmittelbar an einem Bach liegen.
Flusshochwasser entsteht dagegen, wenn der Wasserstand eines Gewässers steigt und das Wasser über die Ufer tritt. In Guckheim betrifft dies vor allem den Elbbach und seine unmittelbaren Überschwemmungsbereiche. Beide Vorgänge können gleichzeitig auftreten: Starkregen erzeugt Oberflächenabfluss und lässt zugleich Bäche und Gräben anschwellen.
Amtliche Sturzflutgefahrenkarte für Guckheim
Das Land Rheinland-Pfalz stellt eine frei zugängliche Sturzflutgefahrenkarte bereit. Sie zeigt für verschiedene Starkregenszenarien:
- mögliche Wassertiefen,
- mögliche Fließgeschwindigkeiten,
- Fließrichtungen des oberirdisch abfließenden Wassers,
- Abflusskonzentrationen und Senken.
In der Kartenansicht kann nach Guckheim gesucht werden. Anschließend lassen sich unterschiedliche Szenarien und Darstellungen auswählen. Besonders aussagekräftig sind die Ebenen zur Wassertiefe und zur Fließgeschwindigkeit.
Das Land betrachtet drei Szenarien:
- ein außergewöhnliches Starkregenereignis mit einer Dauer von einer Stunde, Starkregenindex SRI 7,
- ein extremes Starkregenereignis mit einer Dauer von einer Stunde, SRI 10,
- ein extremes Starkregenereignis mit einer Dauer von vier Stunden, SRI 10.
Der Starkregenindex reicht von 1 bis 12. Er berücksichtigt, dass dieselbe Regenmenge je nach Region statistisch unterschiedlich einzuordnen ist. In Rheinland-Pfalz entspricht SRI 7 je nach Lage ungefähr 40 bis 47 Millimetern Niederschlag innerhalb einer Stunde. Für SRI 10 werden bei einer Stunde etwa 80 bis 94 Millimeter angesetzt.
Wie die Sturzflutkarte berechnet wurde
Die Karte ist das Ergebnis einer Modellrechnung. Als Grundlage dient ein digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von einem Meter. Ergänzt wurden unter anderem:
- Gebäude- und Landnutzungsdaten aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
- Brücken, Durchlässe und andere Bauwerke aus amtlichen Geodaten,
- Angaben zur Bodenbeschaffenheit und Versickerungsfähigkeit,
- statistische Starkregendaten des Deutschen Wetterdienstes,
- zweidimensionale hydrodynamische Berechnungen des Oberflächenabflusses.
Das Modell berechnet, wohin das Wasser unter den angenommenen Bedingungen fließen könnte, welche Wassertiefen entstehen und welche Geschwindigkeiten erreicht werden könnten. Dargestellt werden Wassertiefen ab fünf Zentimetern.
Grenzen der Karte
Die Sturzflutgefahrenkarte ist eine wichtige Informationsgrundlage, aber keine exakte Vorhersage eines künftigen Ereignisses. Das Land weist ausdrücklich auf Modellgrenzen hin:
- Die öffentliche Kanalisation wurde nicht mitberechnet.
- Das von Dachflächen abfließende Wasser wurde nicht berücksichtigt.
- Kleine Mauern, Einfassungen und einzelne Durchlässe können im Modell fehlen.
- Bei nicht vollständig bekannten Durchlässen wurden teilweise standardisierte Abmessungen angenommen.
- Eine Verstopfung durch Äste, Holz, Fahrzeuge oder anderes Treibgut wurde nicht simuliert.
- Ein tatsächliches Regenereignis kann räumlich und zeitlich anders verlaufen als das gerechnete Szenario.
- Auch ein schwächeres Ereignis kann örtlich bereits Überflutungen auslösen.
- Noch stärkere Ereignisse als die dargestellten Szenarien sind möglich.
Die Karte darf deshalb nicht wie ein parzellenscharfer Nachweis gelesen werden. Ein Grundstück außerhalb einer farbig markierten Fläche ist nicht automatisch sicher. Umgekehrt bedeutet eine dargestellte Wassertiefe nicht, dass sie bei jedem Starkregen erreicht wird.
Statistische Starkregenmengen für den Raum Guckheim
Die KOSTRA-DWD-2020-Daten des Deutschen Wetterdienstes enthalten statistische Niederschlagshöhen für verschiedene Regendauern und Wiederkehrintervalle. Deutschland ist dafür in Rasterfelder von jeweils 5 × 5 Kilometern unterteilt.
Für das Guckheim zugeordnete Rasterfeld werden bei einer koordinatenbezogenen Auswertung unter anderem folgende Niederschlagshöhen angegeben:
| Regendauer | 10-jährliches Ereignis | 100-jährliches Ereignis |
|---|---|---|
| 15 Minuten | 16,6 mm | 25,7 mm |
| 30 Minuten | 21,2 mm | 32,8 mm |
| 1 Stunde | 26,8 mm | 41,4 mm |
| 2 Stunden | 33,8 mm | 52,1 mm |
| 6 Stunden | 48,3 mm | 74,6 mm |
| 24 Stunden | 75,7 mm | 116,8 mm |
Ein Millimeter Niederschlag entspricht einem Liter Wasser auf einem Quadratmeter. Bei 41,4 Millimetern fallen somit rechnerisch 41,4 Liter auf jeden Quadratmeter. Auf einen Hektar bezogen sind das 414.000 Liter Wasser.
Ein 100-jährlicher Wert bedeutet nicht, dass ein solches Ereignis nur einmal in einem Jahrhundert auftreten kann. Gemeint ist eine jährliche Wahrscheinlichkeit von einem Prozent. Auch mehrere seltene Ereignisse innerhalb weniger Jahre sind statistisch möglich.
Die Präsentation zum Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept der Verbandsgemeinde nennt für den Bezugsraum Westerburg bei einer Stunde geringfügig andere Werte, darunter 26,6 Millimeter für ein 10-jährliches und 41,0 Millimeter für ein 100-jährliches Ereignis. Die Abweichung zur koordinatenbezogenen Auswertung für Guckheim dürfte mit der Zuordnung zu den großräumigen KOSTRA-Rasterfeldern zusammenhängen. Für die praktische Risikoeinschätzung ist der Unterschied gering. Beide Werte sind statistische Bemessungsgrößen und keine Vorhersage für ein bestimmtes Datum.
Bekannte Gefahrenstellen in Guckheim
Im Rahmen des örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts fand 2023 eine Ortsbegehung mit anschließendem Bürgerworkshop statt. Die Präsentation und das zugehörige Protokoll dokumentieren mehrere Bereiche, die näher betrachtet wurden.
Elbbach an der Stegstraße
Für den Bereich an der Stegstraße wird eine mögliche Überschwemmungsfläche dargestellt. Als erste Ansätze wurden das Freihalten der Fläche, die Bildung von Mulden, Maßnahmen zum Objektschutz und die Prüfung eines Dammes genannt.
Elbbachbrücke am Ortseingang
An der Brücke kann der Abflussquerschnitt bei hohen Wassermengen zu einem kritischen Punkt werden. In den Unterlagen werden die Gewässerunterhaltung und ein zusätzlicher Rückhalt vor der Brücke angesprochen. Treibgut kann die Situation verschärfen, wird in der landesweiten Sturzflutmodellierung jedoch nicht berücksichtigt.
Abzweig und Wehr am Mühlgraben
Am Abzweig des Mühlgrabens wurden eine mögliche Retentionsfläche, eine Absenkung des Gleithangs und die Sicherung des Prallhangs zur Diskussion gestellt. Für das Wehr wurde eine Regulierung des Durchflusses bei größeren Abflussmengen vorgeschlagen.
Überflutungsbereich zwischen Elbbach und Mühlgraben
Für diesen Bereich nennen die Unterlagen Mulden, Senken, abflussleitende Gräben, das Freihalten der Überflutungsfläche, eine mögliche Treibgutsperre und Objektschutzmaßnahmen.
Zusammenfluss von Elbbach und Otterbach
Am Zusammenfluss wurde die Schaffung beziehungsweise Sicherung von Retentionsflächen angesprochen. Flächen, auf denen sich Wasser schadlos ausbreiten kann, können Abflussspitzen mindern und Bebauung entlasten.
Nordwestliche Wiesen
Über die nordwestlich gelegenen Wiesen können sich Abflusskonzentrationen in Richtung Ortslage entwickeln. Als mögliche Maßnahmen wurden die Unterhaltung vorhandener Drainagestrukturen und Gräben sowie gegebenenfalls zusätzliche Gräben genannt.
Außengebietswasser an der Waldstraße
Für die Waldstraße wurden Querrinnen und eine Mulde als mögliche Ansätze dokumentiert. Solche Maßnahmen sollen Wasser möglichst früh aufnehmen oder in weniger gefährdete Bereiche leiten.
Präsentation zum Bürgerworkshop Guckheim vom 11. Oktober 2023
Vorschläge sind noch keine ausgeführten Maßnahmen
Die beim Bürgerworkshop vorgestellten Punkte sind als Gefahrenstellen und erste Maßnahmenvorschläge dokumentiert. Daraus folgt nicht, dass alle Maßnahmen technisch geprüft, beschlossen, finanziert oder bereits ausgeführt wurden.
Die Präsentation grenzt den damaligen Arbeitsumfang ausdrücklich ab. Das Vorsorgekonzept umfasste danach keine vollständige Abflussmodellierung, keine konkrete technische Planung und keine Bemessung der kommunalen Entwässerung. Vorgeschlagen wurde unter anderem die Erstellung eines hydrodynamischen Modells zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete am Elbbach.
Für eine belastbare Darstellung des heutigen Umsetzungsstandes wären aktuelle Angaben der Ortsgemeinde Guckheim und der Verbandsgemeinde Westerburg erforderlich. Solange diese nicht vorliegen, dürfen Vorschläge aus dem Jahr 2023 nicht als verwirklichte Hochwasserschutzmaßnahmen dargestellt werden.
Kein örtlicher Live-Pegel für Guckheim
Für die Guckheimer Ortslage steht derzeit kein öffentlich zugänglicher amtlicher Live-Pegel zur Verfügung, aus dem sich die aktuelle Hochwassergefahr am Elbbach unmittelbar ablesen ließe.
Weiter flussabwärts gelegene Messstellen sind kein Ersatz für eine örtliche Messung. Ein Wasserstand in Hadamar bildet eine andere Stelle des Elbbachs und ein wesentlich größeres Einzugsgebiet ab. Ein Pegel an der Lahn in Limburg erlaubt keine verlässliche Aussage über die aktuelle Situation in Guckheim.
Die Anzeige eines solchen Pegels als angeblich örtlicher Live-Wert könnte daher in die Irre führen. Maßgeblich bleiben aktuelle amtliche Warnmeldungen, Beobachtungen der zuständigen Stellen und die Verhältnisse vor Ort.
Vorsorge am eigenen Gebäude
Bei Starkregen kann Wasser durch Türen, Kellerfenster, Lichtschächte, Garagenzufahrten, Rohrdurchführungen oder die Grundstücksentwässerung eindringen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vom Gebäude und seiner Lage ab.
Geprüft werden können insbesondere:
- die Höhenlage von Türen, Kellerfenstern und Lichtschächten,
- Aufkantungen oder druckwasserdichte Abdeckungen an gefährdeten Öffnungen,
- mobile oder fest eingebaute Hochwasserschutzelemente,
- die Funktionsfähigkeit vorhandener Rückstausicherungen,
- die Gefällerichtung von Hofflächen, Zufahrten und Wegen,
- mögliche oberirdische Fließwege über das Grundstück,
- eine sichere Aufstellung von Heizung, Elektroverteilung und empfindlicher Haustechnik,
- die Lagerung wassergefährdender Stoffe,
- der Versicherungsschutz gegen Überschwemmung, Starkregen und Rückstau.
Rückstausicherungen müssen zur Grundstücksentwässerung passen und regelmäßig gewartet werden. Bauliche Veränderungen dürfen Wasser nicht unkontrolliert auf benachbarte Grundstücke oder öffentliche Flächen ableiten. Bei erkennbarer Gefährdung ist deshalb eine objektbezogene Beratung durch einen fachkundigen Planer sinnvoll.
Elementarschäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind nicht automatisch in jeder Wohngebäude- oder Hausratversicherung enthalten. Entscheidend sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrages.
Verhalten bei einer akuten Überflutung
Bei einer amtlichen Warnung sind die Hinweise der herausgebenden Stelle maßgeblich. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt bei Hochwasser und Sturzfluten insbesondere:
- höher gelegene Bereiche oder obere Stockwerke aufzusuchen,
- Keller, Tiefgaragen und Unterführungen nicht zu betreten,
- gefährdete Gebäudeteile nur dann frühzeitig stromlos zu schalten, wenn dies noch gefahrlos möglich ist,
- überflutete Straßen und Wege nicht zu befahren oder zu durchqueren,
- Warnmeldungen über mehrere Kanäle zu verfolgen,
- wichtige Dokumente und notwendige Medikamente griffbereit zu halten.
Wasser in Kellern kann Türen blockieren. Zusätzlich besteht die Gefahr eines Stromschlags. Der Keller ist deshalb während einer akuten Überflutung kein sicherer Aufenthaltsort.
Hinweise des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
