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Warum eine amtliche Gemeindeseite keine Newsseite sein darf

Amtliche Internetseiten von Gemeinden sind wichtig: Sie informieren über Bekanntmachungen, Sitzungen, Baustellen, Einrichtungen, Termine und Entscheidungen der kommunalen Gremien. Genau darin liegt ihre Aufgabe. Problematisch wird es, wenn eine solche Seite wie ein regionales Nachrichtenportal wirkt.

Eine Gemeinde spricht nicht wie ein Verlag oder eine Redaktion, sondern mit amtlichem Gewicht. Was dort erscheint, hat für viele Bürger den Charakter einer offiziellen Information. Deshalb darf eine Gemeindeseite nicht beliebig regionale Meldungen, journalistische Beiträge, Unternehmensnachrichten oder Inhalte einzelner Presseportale übernehmen. Sonst verschwimmt die Grenze zwischen Verwaltung und Presse.

Amtliche Gemeindeseiten dürfen über eigene Aufgaben informieren, aber nicht wie regionale Nachrichtenportale auftreten. Wo die rechtliche Grenze verläuft.
Amtliche Gemeindeseiten dürfen über eigene Aufgaben informieren, aber nicht wie regionale Nachrichtenportale auftreten. Wo die rechtliche Grenze verläuft. Symbolbild, KI-generiert

Diese Grenze ist rechtlich bedeutsam. Die Pressefreiheit schützt nicht nur einzelne Journalisten und Verlage, sondern auch die Unabhängigkeit der Presse gegenüber dem Staat. Daraus folgt das Gebot der Staatsferne der Presse: Staatliche Stellen, also auch Ortsgemeinden, dürfen nicht selbst presseähnliche Angebote schaffen oder einzelne Medienanbieter durch amtliche Verlinkung und Einbindung besonders hervorheben.

Zulässig bleibt, was zur Gemeinde gehört: Ratsarbeit, amtliche Bekanntmachungen, kommunale Projekte, Gefahrenhinweise, Einrichtungen und knappe Veranstaltungstermine mit örtlichem Bezug. Nicht auf eine amtliche Seite gehören dagegen allgemeine Regionalnachrichten, automatisch eingebundene Pressefeeds, mehrzeilige Teaser journalistischer Artikel oder werblich wirkende Hinweise auf einzelne Unternehmen und Produkte.

Die einfache Faustregel lautet: Eine Gemeindeseite soll informieren, nicht berichten. Sie soll erklären, was die Gemeinde als Gemeinde tut, aber nicht wie eine Newsseite auswählen, gewichten und präsentieren.

Ausführlicher wird die Abgrenzung zwischen amtlicher Information und presseähnlicher Berichterstattung im Beitrag des westerwaldblatt.com dargestellt.

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