Guckheim: Bei Trockenheit kein Wasser aus Bächen holen
In Guckheim und im übrigen Westerwaldkreis sollen Bürger derzeit kein Wasser aus Bächen entnehmen. Die Kreisverwaltung warnt, dass selbst kleine Mengen mit Eimer oder Gießkanne bei den niedrigen Wasserständen den Gewässern schaden können. Die Untere Wasserbehörde kündigt Kontrollen an innerörtlichen Bachstrecken an.

Wer in diesen Tagen an kleinen Bachläufen unterwegs ist, sieht vielerorts nur noch wenig Wasser. Nach Angaben der Kreisverwaltung sind kleinere Gewässer und quellnahe Oberläufe im Westerwaldkreis teils bereits ausgetrocknet oder nur noch als Rinnsale vorhanden. Für Gärten und Felder ist die Trockenheit spürbar, für Bachläufe aber kann zusätzlicher Wasserentzug schnell zum Problem werden.
Die Verwaltung bittet deshalb darum, auf Entnahmen aus Fließgewässern zu verzichten. Das gilt auch für scheinbar geringe Mengen. Bei niedrigen Pegeln bleibt oft nur wenig Restwasser für Kleintiere, Pflanzen und andere Organismen. Wird dieses Wasser entnommen, verschlechtern sich die Bedingungen im Bach weiter.
Besonders kritisch sind Eingriffe, bei denen Bachläufe mit Brettern oder Steinen angestaut werden, um anschließend Wasser mit Elektropumpen abzuziehen. Solche Maßnahmen können rechtswidrig sein. Leere Regentonnen oder trockene Beete rechtfertigen keinen Eingriff in ein Gewässer.
Die Untere Wasserbehörde hat nach Angaben der Kreisverwaltung zuletzt vermehrt Hinweise von Anliegern und Naturfreunden auf Missstände an heimischen Bächen erhalten. In den kommenden Wochen sollen deshalb verstärkt innerörtliche Bachstrecken kontrolliert werden. Wer ein Gewässer unzulässig anstaut oder gegen geltende Vorschriften verstößt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeldbescheid rechnen.
Für Guckheim heißt das: Bachwasser ist derzeit keine stille Reserve für Gartenbewässerung. Was im Bach bleibt, ist bei Trockenheit Teil des Lebensraums – nicht überschüssiges Wasser.
Für Rückfragen nennt die Kreisverwaltung die Untere Wasserbehörde unter Telefon 02602 124-216 sowie per E-Mail an Roger.Best@westerwaldkreis.de.
