Glasfaser in Guckheim: Kreis erklärt Förderverfahren und Anschluss
In Guckheim kursiert ein Hinweis auf die Registrierung für einen Glasfaseranschluss bei MUENET – samt einer angeblichen Zwei-Drittel-Regel pro Straße. Auf Anfrage von guckheim.com hat die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises jetzt Verfahren, Stand und Bedingungen erläutert. Der Bedarf ist im Ort lange dokumentiert: Schon die Dorfmoderation 2019 hielt „schlechte Internetverbindung“ und „kein Glasfasernetz“ als Schwächen fest.

Warum nicht jedes Haus gefördert wird
Die öffentliche Hand darf aus beihilferechtlichen Gründen nur dort fördern, wo nachweislich kein privatwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Der Nachweis lief über ein Markterkundungsverfahren, in dem alle Telekommunikationsunternehmen ihre Versorgung und Ausbaupläne der nächsten drei Jahre melden mussten. Eine Besonderheit dabei: Als versorgt – und damit nicht förderfähig – gilt eine Adresse auch dann, wenn ein Glasfaser- oder Koaxialkabel am Haus vorbeiführt, ohne dass das Haus angeschlossen ist, oder wenn dort bereits zwei Anbieter entsprechende Leistungen anbieten.
Für die ermittelten Adressen liegen vorläufige Zuwendungsbescheide von Bund und Land vor. Den Ausbau vergab der Kreis per Ausschreibung an MUENET (sechs Lose, jeweils eine Verbandsgemeinde) und GlasfaserPlus (drei Lose). Die Verbandsgemeinde Westerburg – und damit Guckheim – fällt an MUENET.
Verfügbarkeitsabfrage derzeit nicht aussagekräftig
Eine aktuelle Stichprobe in der Verfügbarkeitsprüfung von MUENET findet zwar Guckheim als Ort, führt aber weder die Hauptstraße noch Bornwies, Stegstraße oder Mittelstraße auf – angezeigt werden nur Elbbachstraße, Kirchstraße, Hasenmorgen, Steinkaut und Quellenstraße. Den Grund nennt die Kreisverwaltung: Ein finaler Förderbescheid von Bund und Land steht noch aus, und erst damit wird verbindlich über die Förderfähigkeit der einzelnen Adressen entschieden. Bis dahin kommuniziert der Kreis die Adressdaten bewusst zurückhaltend. Eine fehlende Trefferanzeige ist also kein Beleg, dass eine Adresse nicht förderfähig ist – eine verbindliche Auskunft dazu ist derzeit von keiner Stelle möglich. Wer Klarheit will, fragt schriftlich bei MUENET nach dem Stand seiner Adresse (Kontakt unten) oder besucht eine Informationsveranstaltung.
Zwei Ausbauwege, zwei Regeln für den kostenlosen Anschluss
Nach Auskunft der Kreisverwaltung laufen künftig zwei getrennte Prozesse. Beim geförderten Ausbau erhalten Eigentümer förderfähiger Adressen einen kostenfreien Hausanschluss – ein Vertrag mit MUENET ist möglich, aber nicht erforderlich. MUENET muss zudem andere Anbieter gegen Entgelt auf das Netz lassen (Open-Access-Verpflichtung); ob diese eigene Tarife anbieten, entscheiden sie selbst. Beim privatwirtschaftlichen Ausbau gibt es den kostenfreien Anschluss dagegen nur mit Vertragsabschluss, und gebaut wird erst ab einer Vorvermarktungsquote von beispielsweise 40 Prozent der Haushalte. In beiden Fällen gilt: Arbeiten auf privatem Grund brauchen die Zustimmung des Eigentümers, und die Zusage zum kostenfreien Anschluss sollte vor jeder Unterschrift schriftlich vorliegen.
Zwei-Drittel-Regel bleibt Kolportage
Für die Behauptung, zwei Drittel der Hauseigentümer pro Straße müssten zustimmen, bevor gebaut werde, findet sich weder bei MUENET noch in der Auskunft der Kreisverwaltung eine Bestätigung. Die einzige existierende Quote – die Vorvermarktungsquote – betrifft ausschließlich den privatwirtschaftlichen Ausbau; beim geförderten Ausbau ist von keiner Mindestteilnehmerzahl die Rede.
Informationsveranstaltungen im August – Zeitplan noch offen
Obwohl der finale Förderbescheid aussteht, beginnt MUENET auf eigenes Risiko mit vorbereitenden Maßnahmen, darunter Informationsveranstaltungen in den sechs Verbandsgemeinden. Für Guckheimer relevant:
Präsentationsabende (jeweils 19:00 bis 22:00 Uhr):
- Mittwoch, 12. August 2026, Golf- und Sporthotel, Am Wiesensee, 56457 Westerburg
- Freitag, 14. August 2026, Alte Burg Rotenhain, Alte Burg 1, 56459 Rotenhain
- Montag, 24. August 2026, Rathaus Westerburg (Ratssaal), Neustraße 40, 56457 Westerburg
Bürgersprechstunden (jeweils 10:00 bis 16:00 Uhr):
- Montag, 10. August 2026, und Montag, 17. August 2026, Rathaus Westerburg (Ratssaal), Neustraße 40, 56457 Westerburg
Online-Präsentationsabende:
- Donnerstag, 13. August 2026, und Donnerstag, 20. August 2026, jeweils 19:00 Uhr; Zugangsdaten unter www.muenet.net/ww-foerderung
Kontakt zum geförderten Ausbau: 02541 90097-71 oder ww-foerderung@muenet.net.
Einen Zeitplan für den Ausbau selbst gibt es noch nicht; nach Einschätzung der Kreisverwaltung dürfte die Priorisierung von den Rückmeldungen aus den Gemeinden abhängen. Je deutlicher das Interesse aus Guckheim, desto eher rückt der Ort nach vorne.
