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Solarpark: 4,5 Megawattpeak für Weltersburg, 0,1 Megawattpeak für Guckheim?

Rund zwölf Hektar, etwa zwölf Megawattpeak, aber nach frühen Unterlagen nur ein sehr kleiner Leistungsanteil auf Guckheimer Gemeindeflächen: Beim Solarpark Weltersburg-Guckheim entscheidet sich die politische Bewertung nicht allein an der Größe der Anlage. Entscheidend ist, ob die Ortsgemeinde ihren eigenen Nutzen, ihre Rolle und offene Punkte erkennbar von der Projektkommunikation des Vorhabenträgers trennt.

Auf der grünen Wiese im Hintergrund, nahe an der Ortslage Guckheim, ist der Solarpark Weltersburg-Guckheim geplant.
Auf der grünen Wiese im Hintergrund, nahe an der Ortslage Guckheim, ist der Solarpark Weltersburg-Guckheim geplant. Bei einer Inbetriebnahme im Jahr 2027 werden für Guckheim in den ersten zehn Betriebsjahren eher bescheidene jährliche Einnahmen für Guckheim erwartet. Simulation KI-generiert. Bild: guckheim.com

Kommunale Stimme oder Projektkommunikation?

Auf der amtlichen Seite der Ortsgemeinde Guckheim wurde eine Presseerklärung der evm veröffentlicht, die nach eigenen Angaben im Auftrag und in Absprache mit den Ortsgemeinden Weltersburg und Guckheim sowie der Verbandsgemeinde Westerburg erstellt wurde. Das ist politisch bemerkenswert.

Warum veröffentlicht eine amtliche Seite die Presseerklärung eines Unternehmens? Eine amtliche Internetseite ist kein neutraler Verteiler für Unternehmenskommunikation. Was dort erscheint, erhält durch die Veröffentlichung auf der Gemeindeseite amtliches Gewicht. Schon der Eindruck, eine amtliche Seite diene vor allem der positiven Projektkommunikation eines Unternehmens, kann das Vertrauen in die Unabhängigkeit kommunalen Handelns beschädigen.

Der Text enthält durchaus sachliche Punkte: die Nachnutzung einer früheren Tongrube, den Beitrag zur Energiewende, Hinweise auf Bauleitplanung und Umweltprüfungen sowie die Ankündigung weiterer Bürgerinformation. Gerade deshalb wirkt die Erklärung. Sie erzählt das Projekt aber vor allem aus der Perspektive des Projekterfolgs.

Der Blick in frühe Zahlen erklärt den Klärungsbedarf

Ein Projektkonzept der evm vom 28. Oktober 2020 beschrieb den Solarpark mit rund zwölf Hektar Fläche und etwa zwölf Megawattpeak Gesamtleistung. Nach der damaligen Aufteilung entfielen rund 4,5 Megawattpeak auf Flächen der Ortsgemeinde Weltersburg, rund 0,1 Megawattpeak auf die Ortsgemeinde Guckheim und rund 7,4 Megawattpeak auf private Flächen. Es gilt zu unterscheiden, ob die Fläche auf Gemeindegebiet liegt bzw. in welchem Eigentum sie sich befindet.

Auch das damalige Pachtmodell verdient Aufmerksamkeit. Nach den frühen Unterlagen war offenbar kein rein flächenscharfes Pachtmodell vorgesehen. Vielmehr sollte ein Poolansatz greifen, bei dem kommunale und private Eigentümer nach einem bestimmten Schlüssel berücksichtigt werden. Für Guckheim wurde in einer Beispielrechnung eine jährliche Mindestpacht von 1.730 Euro genannt. Frühere Modellrechnungen lagen je nach Verteilungsmodell bei lediglich 257 bis 1.326 Euro pro Jahr.

Diese Werte sind keine aktuelle Abrechnung. Sie stammen aus einer frühen Projektphase und müssten für die heutige Beurteilung überprüft werden. Aussagekräftig sind sie dennoch, weil sie zeigen, warum die Frage nach dem direkten Nutzen für Guckheim nicht nebenbei behandelt werden kann. Die Größenordnung des Gesamtprojekts lässt nicht automatisch auf einen entsprechend großen kommunalen Ertrag schließen.

Nötig wäre deshalb eine klare kommunale Darstellung. Wem gehören die heute maßgeblichen Flächen? Welche Pachten sind für Guckheim zu erwarten? Gibt es Vereinbarungen nach § 6 EEG? Welche privaten Flächen prägen das Projekt wirtschaftlich? Welche Vorteile sind über Pachteinnahmen hinaus verbindlich geregelt? Solche Fragen sind nicht projektfeindlich. Sie gehören zur politischen Sorgfalt.

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