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Wenn die Gemeinde wie der Projektträger spricht

Der Solarpark Weltersburg-Guckheim lässt sich als Projekt der Energiewende zunächst gut begründen. Er soll auf dem Gelände der ehemaligen Tongrube Erna-Marie entstehen, also auf einer vorbelasteten Konversionsfläche und nicht auf zusätzlichem Ackerland. Der Guckheimer Bebauungsplan beschreibt den Standort ausdrücklich als für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage geeignet. Auch aus Sicht des Ortsbildes sprechen die Planunterlagen eher für begrenzte Auswirkungen, weil die Fläche außerhalb der Ortslage in einem ehemaligen Grubenbereich liegt und teilweise durch Gehölze und Waldflächen abgeschirmt wird. Zudem sind naturschutzfachliche Begleitmaßnahmen wie Extensivgrünland und der Erhalt bestimmter Strukturen vorgesehen.

EEG-Zuschlag und wirtschaftliche Bedeutung

Auch der EEG-Zuschlag ist objektiv ein wichtiger Meilenstein. Die Bundesnetzagentur führt diese Ausschreibungen durch, um die finanzielle Förderung von Freiflächen-Solaranlagen zu bestimmen; der ermittelte anzulegende Wert ist die Berechnungsgrundlage für den Zahlungsanspruch, also die Marktprämie. Für neu in Betrieb genommene Solaranlagen des ersten Segments mit mehr als 1.000 kWp ist eine Zahlung grundsätzlich nur über eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen möglich.

Blick über Guckheim auf die grüne Wiese als geplanten Standort des Solarparks Weltersburg-Guckheim.
Auf der grünen Wiese im Hintergrund, nahe an der Ortslage Guckheim, ist der Solarpark Weltersburg-Guckheim geplant. Bei einer Inbetriebnahme im Jahr 2027 werden für Guckheim in den ersten zehn Betriebsjahren eher bescheidene jährliche Einnahmen für Guckheim erwartet. Bild: guckheim.com

Warum die Kommunikation zum Solarpark Weltersburg-Guckheim ein politisches Problem offenlegt

Aber genau hier beginnt die Unterscheidung, die in der offiziellen Kommunikation zu kurz kommt: Der EEG-Zuschlag nützt zunächst nicht der Ortsgemeinde und auch nicht dem Projekt als abstraktem Gemeinwohlbegriff, sondern in erster Linie dem Projektträger beziehungsweise dem späteren Betreiber. Er verbessert die wirtschaftliche Grundlage des Vorhabens und macht Finanzierung und Realisierung für die evm beziehungsweise eine spätere Projektgesellschaft belastbarer. Für Guckheim und Weltersburg entsteht daraus nur ein mittelbarer Vorteil, nämlich dann, wenn aus dem wirtschaftlich abgesicherten Vorhaben vor Ort tatsächlich nachvollziehbare Erträge, Beteiligungen oder andere belastbare Nutzen entstehen. Dass Gemeinden bei Freiflächenanlagen nach § 6 EEG beteiligt werden sollen, ist davon rechtlich zu unterscheiden.

Amtliche Kommunikation und Rolle der Gemeinde

Umso auffälliger ist die Art, wie die Öffentlichkeit darüber informiert wird. Auf der amtlichen Seite der Ortsgemeinde Guckheim erschien keine eigenständige kommunale Einordnung, sondern eine Presseerklärung der evm im Auftrag und in Absprache mit der OG Weltersburg und Guckheim sowie der Verbandsgemeinde Westerburg. Schon diese Formulierung ist politisch aufschlussreich. Denn sie bedeutet: Die Gemeinde spricht in einer Angelegenheit von erheblicher örtlicher Bedeutung nicht in erster Linie mit eigener Stimme, sondern übernimmt öffentlich den Deutungsrahmen des Projektträgers.

Daran ist nicht jedes Wort falsch. Im Gegenteil: Die Erklärung enthält vieles, was sachlich naheliegt: Nachnutzung einer früheren Tongrube, Beitrag zur regionalen Energiewende, abgeschlossene Bauleitplanung, Umweltprüfungen, geplante Bürgerbeteiligung. Genau deshalb ist der Text kommunikativ wirksam. Aber gerade weil er fast alles durch die Brille des Projekterfolgs erzählt, wird das politische Problem sichtbar: Auf einer amtlichen Gemeindeseite erwarten Bürger keine Projekt-PR, sondern eine unabhängige kommunale Einordnung.

Eigentumsverhältnisse, Pachtmodell und kommunaler Nutzen

Und diese Einordnung wäre gerade hier besonders nötig. Denn die öffentlich zugänglichen Unterlagen zeigen seit der Frühphase des Projekts, dass die wirtschaftliche und eigentumsrechtliche Struktur alles andere als trivial ist. Nach einem Projektkonzept der evm vom 28. Oktober 2020 war der Solarpark damals mit rund 12 Hektar Fläche und etwa 12 Megawattpeak Gesamtleistung geplant. In der damaligen Eigentümeraufteilung entfielen nach Angaben der evm rund 4,5 Megawattpeak auf die Ortsgemeinde Weltersburg, rund 0,1 Megawattpeak auf die Ortsgemeinde Guckheim und rund 7,4 Megawattpeak auf private Flächen. Das Angebot sah zudem ein Pool-Pachtmodell vor, bei dem private Flächen im Verhältnis 35 zu 65 zwischen Ortsgemeinde und privatem Flächeneigentümer aufgeteilt werden sollten. In der Beispielrechnung für Guckheim ergab sich daraus eine jährliche Mindestpacht von 1.730 Euro. Diese frühen Unterlagen sind zwar kein Nachweis des heutigen Endstands, sie zeigen aber deutlich, dass die Frage nach einem eher begrenzten kommunalen Vorteil für Guckheim nicht erst später entstand, sondern bereits in einer frühen Projektphase angelegt war.

Das ist kein Nebenaspekt. Es ist der Kern der politischen Bewertung. Denn wenn ein erheblicher Teil der wirtschaftlich relevanten Flächen nicht der Gemeinde, sondern privaten Eigentümern gehört, dann muss die Öffentlichkeit wissen, wer vom Projekt in welcher Größenordnung profitiert. Genau an dieser Stelle bleiben die amtlichen Verlautbarungen auffallend wolkig. Sie sprechen von regionaler Stärkung, Wertschöpfung und möglichen Beteiligungsmodellen, sagen aber gerade nicht präzise, wie groß der unmittelbare Vorteil für Guckheim tatsächlich ist.

Begrenzter Vorteil für Guckheim?

Dabei legen die frühen Unterlagen nahe, dass dieser Vorteil eher begrenzt ist. In frühen Modellrechnungen wurden für die Ortsgemeinde Guckheim, je nach Verteilungsmodell, nur 257 Euro bis 1.326 Euro pro Jahr ausgewiesen. In einem späteren Pachtangebot wurde als Beispiel für Guckheim ein Wert von 1.730 Euro pro Jahr genannt. Das sind Modellwerte aus frühen Projektphasen, keine endgültigen Abrechnungen. Aber sie zeigen eine Tendenz: Der direkt greifbare kommunale Nutzen für Guckheim wirkt nach den vorliegenden Zahlen eher klein, jedenfalls deutlich kleiner, als es die Größe des Gesamtprojekts nahelegen könnte.

Gerade deshalb wäre eine eigene kommunale Sprache notwendig. Die Bürger müssten nicht nur hören, dass der Solarpark groß, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist. Sie müssten erfahren, warum dieses Projekt gerade für Guckheim ein guter Deal sein soll. Welche konkreten Vorteile hat die Ortsgemeinde? Welche Rolle spielt der private Flächenanteil? Welche Unsicherheiten bleiben? Warum ist der EEG-Zuschlag zwar ein Erfolg für die evm, aber noch kein Beweis für einen starken kommunalen Mehrwert? Auf diese Fragen gibt die veröffentlichte Erklärung keine echte Antwort.

Transparenz, Vertraulichkeit und politische Verantwortung

Hinzu kommt ein zweites Problem: Die offizielle Erklärung entzieht sich an den sensiblen Punkten genau dort, wo es konkret würde. Detailangaben zu Verträgen und wirtschaftlichen Konditionen würden aus rechtlichen Gründen nicht gemacht, heißt es sinngemäß. Das mag im Einzelfall nachvollziehbar sein. Aber wenn eine Gemeinde auf ihrer amtlichen Seite fast ausschließlich den positiven Projektton des Betreibers übernimmt und die heiklen Punkte mit Verweis auf Vertraulichkeit ausspart, dann entsteht ein schiefes Bild: viel Zustimmungston, wenig kommunale Abwägung.

Noch heikler wird es, wenn man die Presseanfragen selbst betrachtet. Nach dem Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz sind die Behörden verpflichtet, der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Das ist eine Pflicht der Behörde selbst. Sie kann sich fachlich mit Dritten abstimmen oder deren Stellungnahme ergänzend heranziehen. Sie kann ihre eigene Auskunftspflicht aber nicht einfach dadurch erledigen, dass statt der Verwaltung der Projektträger antwortet, jedenfalls dann nicht, wenn es um Fragen zur eigenen Entscheidung, zur eigenen Abwägung oder zu Informationen geht, die bei der Behörde vorhanden sind.

Genau daran gemessen wirkt die veröffentlichte Presseerklärung wie ein Symptom. Sie legt weniger offen, dass die Gemeinde unzureichende Kenntnis von ihren eigenen Verträgen haben könnte. Vielmehr zeigt sie etwas anderes: Die Gemeinde überlässt die öffentliche Deutung eines von ihr mitgetragenen Projekts weitgehend dem Betreiber und verleiht dieser Deutung auf amtlicher Plattform zusätzlich Glaubwürdigkeit. Genau das ist das eigentliche Problem.

Die schärfste Pointe lautet deshalb: Wer eine Presseanfrage an die Verwaltung stellt, fragt die Verwaltung, nicht den Projektträger. Wenn ausgerechnet die Behörde ihre eigene Auskunft durch die Sprachregelung eines Dritten ersetzt, wirkt das nicht wie Transparenz, sondern wie die Flucht aus der politischen Verantwortung.

Und genau dieser Eindruck ist für die Gemeinde gefährlicher als jede kritische Presseanfrage.

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