Guckheimer Artikel

Landschaftsschutzgebiet Secker Weiher – Wiesensee

Das Landschaftsschutzgebiet Secker Weiher – Wiesensee wurde 2005 auf der Grundlage des sogenannten Landespflegegesetzes ausgewiesen. Die Flächen innerhalb der bebauten Ortsteile sind nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes. Auch die aktuellen Abbauflächen von Bodenschätzen sind ausgenommen.

Bild: S.Mauer

Das Landschaftsschutzgebiet ist ca. 38 km² groß und umfasst die Gebietsteile der Gemarkungen Pottum, Stahlhofen, Winnen, Seck, Irmtraut, Gemünden, Westerburg, Hergenroth, Willmenrod, Berzhahn, Girkenroth, Weltersburg, Kölbingen, Kaden, Härtlingen, Elbingen, Mähren und Herschbach (Oww). Und natürlich einen großen Teil unses schönen Ortes Guckheim.

Schutzzweck ist die Erhaltung die Eigenart und Schönheit der Mittelgebirgslandschaft mit naturnahen Bachläufen, bewaldeten Kuppen und offenen Talräumen, durch Feldhecken, Huteweidestrukturen und Streuobstbestände gegliedertem Offenland sowie künstlichen Wasserflächen mit besonderer Bedeutung für die ruhige Erholung in der Natur.

Im Landschaftsschutzgebiet sind ohne Genehmigung der unteren Landespflegebehörde einige Maßnahmen verboten, von denen hier nur wenige zitiert werden. Verboten ist es

  • Verkaufstände aufzustellen
  • Stellplätze oder Parkplätze anzulegen
  • Werbeanlagen aufzustellen
  • Zäune (Einfriedungen) aufzustellen
  • zu lärmen
  • zu zelten
  • Feuer anzumachen
  • wildlebenden Tieren nachzustellen
  • die Ruhe der Natur zu beeinträchtigen

Natürlich gibt es davon auch wieder Ausnahmen. Billig ist ein Umgehen der Verbote nicht: Wer den Verboten zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann.

Mehr Infos gibt es im Menüpunkt Naturschutz.